Die Rechtsverletzung soll durch ein spezielles Unternehmen festgestellt und beweissicher dokumentiert worden sein. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erstattung der Rechtsanwaltskosten (EUR 506) sowie Schadensersatz (EUR 300).
Worauf abgemahnte Anschlussinhaber achten sollten
Die Frist zur Erfüllung der bezeichneten Ansprüche ist oftmals vergleichsweise kurz. Dennoch sollten übereilte Reaktionen unbedingt vermieden werden. Dazu gehört die eigenständige Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, die Unterzeichnung der Original-Unterlassungserklärung oder (Teil-)Zahlung der geforderten Vergleichssumme. Ihre Verteidigungsposition könnte dadurch nachhaltig gefährdet werden.
Wir raten dazu, die Angelegenheit stattdessen von einem kompetenten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Bei Abmahnungen wegen Filesharing sind nicht immer alle geltend gemachten Ansprüche auch berechtigt. So muss zum Beispiel klar unterschieden werden, ob der Anschlussinhaber selbst die Datei heruntergeladen hat oder ein Dritter den Internetzugang genutzt hat. Die Haftung ist in beiden Fällen unterschiedlich ausgestaltet.
Ignorieren oder als "Betrug" oder "Abzocke" bewerten sollten Sie die Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte keinesfalls - dies könnte sich als folgenschwerer Fehler erweisen. Nach unserer Erfahrung lassen sich mit der richtigen Strategie in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung gute Ergebnisse erzielen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten haben, so können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Wir stehen Ihnen mit unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich Filesharing-Abmahnungen zur Seite.

