Hilfe bei Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Constantin Film Verleih GmbH - "Vincent will Meer"

Geschrieben von  RA Jorma Hein Samstag, den 05. November 2011 um 14:55 Uhr

Schon seit längerem sind die Münchener Rechtsanwälte Waldorf Frommer dafür bekannt, für namhafte Unternehmen gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Derzeit mahnen die Rechtsanwälte den Film

"Vincent will Meer"

ab, an welchem die Constantin Film Verleih GmbH die Rechte hält. Da der Film über sog. Internettauschbörsen urheberrechtswidrig heruntergeladen und dadurch im Gegenzug auch wieder den anderen Nutzern öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll, wird von den abgemahnten Anschlussinhabern sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung eines Ersatzbetrages von 956,00 EUR verlangt. Damit sollen entstandene Schäden und Anwaltskosten ersetzt werden.

Auch wenn das Urheberrechtsgesetz (UrhG) derartige Ansprüche grundsätzlich vorsieht, so ist nur mit dem aussprechen einer Abmahnung selbstverständlich noch nicht geklärt, ob auch gegen Sie solche Ansprüche bestehen. Dies muss nämlich für jeden Fall einzeln beurteilt werden und kann auch davon abhängen, inwiefern bspw. Kinder aufgeklärt worden sind oder ob ein evt. vorhandenes WLAN-Netzwerk verschlüsselt war.

Auch Sie haben eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen über Internettauschbörsen erhalten? Gerne sind wir Ihnen bei der Wahrung Ihrer Rechte behilflich. Durch unser dafür eingerichtetes Büro sind wir in der Lage, Mandate bundesweit und über Telefon und eMail zu betreuen - ohne Qualitätsverlust.

Sofort-Kontakt unter 06421 / 30 97 88 0
Sofort-Kontakt 06421 3097 88-0 06421 3097 88-99 E-Mail senden