Im Namen der Constantin Film Verleih GmbH mahnen die Münchener Anwälte Waldorf Frommer behauptete Urheberrechtsverletzungen an dem Film
"Die Drei Musketiere (2011)"
ab.
Von den Abgemahnten wird dabei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, wovon bereits eine in vorformulierter Form beigefügt ist, und ferner auch die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 956.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte haben, so ist Folgendes wichtig für Sie: Auf keinen Fall sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung überstürzt reagieren und evt. Gar den geltend gemachten Forderungen umfänglich nachkommen. Denn zum Einen sind oftmals die vorformulierten Unterlassungserklärungen für den Abgemahnten nachteilig gefasst was dazu führen kann, dass unnötig Anerkenntnisse geleistet werden. Das kann u.a. dazu führen, dass man sich mit Unterzeichnung die Möglichkeit nimmt, von den geforderten 956 EUR "wegzukommen". Das ist wichtig, da sowohl das OB als auch die Höhe etwaiger Vergleichszahlungen eine Frage des Einzelfalles sind, die eingehender rechtlicher Nachprüfung bedürfen. Hier kann es möglich sein, dass möglicherweise überhaupt keine oder eine stark geminderte Zahlungspflicht des Abgemahnten gegenüber der Constantin Film verleih GmbH besteht.
Sollten auch Sie eine
Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München erhalten haben, so sollten Sie schnellstmöglich und vor allem innerhalb der Ihnen gesetzten Frist Kontakt zu einem auf dem Gebiet des Urheberrechts versierten Anwalt aufnehmen. Da wir schon eine große Zahl von
Filesharing-Fällen vertreten haben, können Sie sich gerne an uns wenden.