Hilfe bei Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer - Constantin Film Verleih GmbH - "Willkommen im Süden"

Geschrieben von  RAin Albina Bechthold Mittwoch, den 17. August 2011 um 11:10 Uhr

Die Constantin Film Verleih GmbH mahnt aktuell vermeintliche Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer-Netzwerken an dem Filmwerk


"Willkommen im Süden"


ab. Die Abmahnungen werden von den Münchener Rechtsanwälten Waldorf Frommer ausgesprochen.

Von den Adressaten wird neben der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von EUR 956 gefordert. Dieser setzt sich aus EUR 506 Anwaltskosten und EUR 450 Schadensersatz zusammen.

Was jetzt zählt ist die richtige Taktik.

Auf keinen Fall sollte die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft unterzeichnet werden. Eine Verpflichtung zur Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung besteht nämlich nicht, wenn der Adressat die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat und ihm diese auch im Wege der sog. Störerhaftung nicht zuzurechnen ist.

Unser Ziel ist es, dass Sie nichts bis möglichst wenig zahlen und falls notwendig eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben.

Auf keinen Fall sollten derartige unerwünschte Schreiben im Hausmüll landen, nur weil zahlreiche Forennutzer dies als "Abzocke" darstellen. Das Ignorieren kann weitreichende Folgen nach sich ziehen, die Sie in Ihrem eigenen Interesse vermeiden sollten.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten? Gerne können Sie sich bei uns über das weitere Vorgehen informieren. Verlieren Sie keine wertvolle Zeit, rufen Sie uns an.


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