Auch für die Majestic Filmverleih GmbH sprechen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München urheberrechtliche Abmahnungen aus. Werke aus dem Repertoire der Firma Majestic werden in Internet-Tauschbörsen ohne die erforderliche Zustimmung zum Download bereitgestellt. Betroffen ist aktuell unter anderem der Titel
"Klitschko".
Die
Waldorf Frommer Rechtsanwälte werfen den Adressaten in den Abmahnschreiben vor, für ein solches unerlaubtes Download-Angebot verantwortlich zu sein, die Rechtsverletzung soll also über den Internetanschluss der Abgemahnten stattgefunden haben. Als Beleg wird die IP-Adresse aufgeführt.
Gefordert wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von
EUR 956, der sich aus EUR 450 Schadensersatz sowie EUR 506 Anwaltskosten zusammensetzt. Außerdem sollen die abgemahnten Anschlussinhaber fristgerecht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Von Waldorf Frommer abgemahnt - was nun? Viele Betroffene, insbesondere wenn sie erstmalig mit einer solchen Angelegenheit konfrontiert werden, sind sich über das richtige Vorgehen unschlüssig. Wir raten zunächst von einer selbstständigen Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei ab. Solche Einigungsversuche können unter Umständen schief gehen. Um eine möglicherweise günstige Ausgangsposition nicht zu gefährden sollte auch weder vorschnell eine Zahlung vorgenommen noch die Original-Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Beides kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Wenden Sie sich stattdessen an einen auf dem Gebiet der
Filesharing-Abmahnungen kompetenten Rechtsanwalt. Dieser kann für Sie prüfen, welche Ansprüche im Einzelnen bestehen und gegebenenfalls eine abgeänderte Unterlassungserklärung entwerfen.
Sollten auch Sie eine
Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten haben, so können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Wir stehen Ihnen mit unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich Filesharing-Abmahnungen zur Seite.