Die streitgegenständliche Datei soll über den Internetanschluss der Betroffenen im Rahmen einer Tauschbörse anderen Nutzern zum illegalen Download angeboten worden sein. Aus dieser Rechtsverletzung machen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend.
Neben der Zahlung eines Pauschalbetrages von EUR 956 wird die Abgabe einer dem Abmahnschreiben beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Für die Erfüllung dieser Ansprüche wird den Abgemahnten eine vergleichsweise kurze Frist gesetzt, die bei Urheberrechtsverletzungen durchaus üblich ist und unbedingt beachtet werden sollten.
Von einer vorschnellen Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ist aus unserer Sicht dringend abzuraten. Die einseitige Formulierung kann zu einer Veränderung der Rechtslage zu Lasten des Abgemahnten führen. Gleichzeitig sind die finanziellen Folgen kaum absehbar.
In jedem Fall ist aber zeitnahes Handeln geboten, um die in den Abmahnschreiben gesetzten Fristen zu wahren. In vielen Fällen kommt zunächst die Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung in Betracht, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

