Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Universum Film GmbH - "Arrietty - Die wundersame Welt der Borger"

Geschrieben von  RA Philipp Achilles Montag, den 23. Januar 2012 um 14:20 Uhr

Für die Universum Film GmbH mahnen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München Urheberrechtsverletzungen durch die unerlaubte Verwertung des geschützten Filmwerkes

"Arrietty - Die wundersame Welt der Borger"

ab. Über den Internetanschluss der Abgemahnten soll der Film in einer Tauschbörse heruntergeladen worden sein, wodurch er gleichzeitig für andere Interessenten zum Download bereitgestellt wird. Es besteht dabei nach der Rechtsprechung eine Vermutung für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers.


Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte stützen sich unter anderem darauf und fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 956.

Von Waldorf Frommer abgemahnt - was Sie nun beachten sollten:

Die Frist zur Erfüllung der bezeichneten Ansprüche ist oftmals vergleichsweise kurz. Viele abgemahnte Anschlussinhaber lassen sich dadurch zu durchaus verständlichen spontanen Reaktionen hinreißen - etwa einem klärenden Anruf bei der Gegenseite oder Unterzeichnung der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Letzteres sollte unbedingt vermieden werden. Nach unserer Auffassung stellt die Erklärung ein Schuldanerkenntnis dar, womit zwangsläufig auch eine Zahlungspflicht einhergeht. Auch die eigenständige Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei ist nicht immer von Erfolg gekrönt - hierbei besteht immer das Risiko, unbewusst die eigene Verteidigungsposition zu gefährden.

Unser Rat: lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte von einem mit Abmahnungen wegen illegalen Downloads vertrauten Rechtsanwalt umfassend beraten. Dieser kann für Sie prüfen, in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche bestehen und eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Verteidigungsstrategie entwickeln.

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.
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