Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Tele München Fernseh GmbH - „Mr. Nobody“

Geschrieben von  RA Philipp Achilles Dienstag, den 17. August 2010 um 10:38 Uhr

Derzeit ist zu beobachten, dass die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft gegen die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke in Internet-Tauschbörsen vorgeht. Vertreten durch die bekannte Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt das Unternehmen Anschlussinhaber ab, denen vorgeworfen wird, der Film

"Mr. Nobody"

sei in Filesharing-Netzwerken ohne Einwilligung des Rechteinhabers über ihren Internetanschluss einer Vielzahl anderer Nutzer zum Download angeboten worden. Aus dieser Urheberrechtsverletzung machen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend.

Insgesamt wird ein Betrag von EUR 956 gefordert. Die Anwaltskosten werden dabei mit EUR 506 beziffert, der Schadensersatz soll EUR 450 betragen. Um diese Forderungen zu untermauern, wird umfangreich aus der einschlägigen Rechtsprechung zitiert. Insbesondere wird dargelegt, dass eine Inanspruchnahme nach den Grundsätzen der sog. "Störerhaftung" in Betracht kommt, sollte der Anschlussinhaber nicht schon als Täter der Urheberrechtsverletzung haften.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang aber, dass es sich auch bei der Störerhaftung nicht um eine Gefährdungshaftung handelt. Vielmehr ist die Verletzung von Prüfungs- und Überwachungspflichten erforderlich, deren Umfang sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls richtet.

Verbunden sind diese Forderungen regelmäßig mit einer sehr kurz bemessenen Frist. Um ein unnötiges Prozessrisiko abzuwenden, sollten Sie diese keinesfalls tatenlos verstreichen lassen. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung drohen Kosten, die schnell einige tausend Euro erreichen können.

Die angemessene Reaktion kann aber keinesfalls in der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung bestehen. Damit verbunden ist die Anerkennung der vorgeworfenen Rechtsverletzung und sämtlicher geltend gemachter Ansprüche. Zu beachten ist im konkreten Fall auch, dass sich die Unterlassungserklärung auf alle Filmwerke bezieht, an denen die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte innehat. Angesichts der typischerweise hohen Vertragsstrafeversprechen besteht bei dieser weiten Fassung ein erhebliches finanzielles Risiko. Zwar besteht bei einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch. Allerdings kann die Wiederholungsgefahr unter Umständen auch durch eine modifizierte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Bei der Erstellung sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

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