Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Random House GmbH - "Karin Slaughter - Entsetzen" Hörbuch

Geschrieben von  RA Jorma Hein Montag, den 09. Januar 2012 um 12:58 Uhr

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte sprechen im Auftrag der Random House GmbH Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung des urheberrechtlich geschützten Hörbuchs

"Karin Slaughter - Entsetzen"

aus. Ohne die erforderliche Erlaubnis soll das Hörbuch in einer der zahlreichen Internet-Tauschbörsen heruntergeladen und dadurch gleichzeitig anderen Nutzern zum Download verfügbar gemacht worden sein. Die Rechtsverletzung soll über den Internetanschluss der Abgemahnten stattgefunden haben; diese müssten hierfür zivilrechtlich haften.


Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erstattung der Anwaltskosten und Schadensersatz. Mit einer Pauschalzahlung von EUR 856 sollen die Zahlungsforderungen abgegolten werden. Eine Unterlassungserklärung liegt den Schreiben zur Unterzeichnung bei.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten? Was Sie unbedingt beachten sollten:


Wir raten von voreiligen Reaktionen jedweder Art ab. Vor allem sollten Sie die Original-Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen, da andernfalls ein Schuldanerkenntnis geleistet werden würde. Dasselbe gilt letztlich für eine Zahlung. Auch die selbstständige Kontaktaufnahme mit der Gegenseite führt nicht immer zum gewünschten Erfolg.

Auch wenn die Fristen in den Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte oftmals kurz erscheinen, sollten Sie nicht in Panik geraten. Ein mit Abmahnungen wegen illegalen Downloads vertrauter Rechtsanwalt kann Ihren Fall prüfen und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln. Aus Erfahrung wissen wir, dass entsprechende häufig Abmahnungen einige Angriffspunkte haben.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
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