Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Frida GbR - "Frida Gold - Juwel"

Geschrieben von  RA Philipp Achilles Montag, den 07. November 2011 um 14:12 Uhr

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte sprechen derzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem geschützten Musikalbum

"Frida Gold - Juwel"


aus. In einer Internettauschbörse sollen die entsprechenden Tonaufnahmen ohne Zustimmung der Frida GbR heruntergeladen und dadurch wiederum Dritten zum Download angeboten worden sein.


Zur Abgeltung der Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte EUR 956. Außerdem werden die abgemahnten Anschlussinhaber zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ein Entwurf liegt den Abmahnungen bereits bei.

Was bei einer Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte zu beachten ist:

Unterscheiben sie Nichts ohne sorgfältige Prüfung. Leisten Sie auch keine vorschnelle Zahlung an die Gegenseite. Beides kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden.

Auch wenn die Rechtslage nach den Schilderungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte eindeutig ist: bei Abmahnungen wegen Filesharing kann sich der Anschlussinhaber oftmals entlasten. Nur wer selbst einen illegalen Download vorgenommen hat, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Die Inanspruchnahme des so genannten "Störers" setzt dagegen voraus, dass dieser eigene Prüfungspflichten bei der Überwachung des Anschlusses verletzt hat. Dies kann nur in Ansehung des Einzelfalls beurteilt werden.

Ein mit Abmahnungen wegen illegalen Downloads vertrauter Rechtsanwalt kann für Sie prüfen, welche Ansprüche in Ihrem Fall tatsächlich bestehen. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente Unterstützung.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten? Als Betroffener können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir verfügen über eine umfangreiche Erfahrung mit Abmahnungen wegen illegalen Downloads und helfen auch Ihnen gerne weiter.
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