in Internet-Tauschbörsen aus. Der streitgegenständliche Titel soll im Rahmen eines Filesharing-Netzwerkes anderen Nutzern ohne Erlaubnis der Constantin Film Verleih GmbH, die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte ist, zum Download angeboten und dadurch im Sinne von §19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
Aus dieser Rechtsverletzung macht die Kanzlei Waldorf Frommer Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Neben der Erstattung der Anwaltskosten, die mit EUR 506 beziffert werden, wird ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von EUR 450 verlangt. Insgesamt beläuft sich die Forderung damit auf EUR 956. Darüber hinaus werden die abgemahnten Anschlussinhaber zur Abgabe der beigelegten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Zunächst ist allerdings zu prüfen, ob eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit des abgemahnten Anschlussinhabers überhaupt in Betracht kommt. Richtig ist insoweit, dass der Anschlussinhaber unter Umständen auch für rechtsverletzendes Verhalten Dritter in Anspruch genommen werden kann. Diese sogenannte Störerhaftung setzt allerdings die Verletzung einzelfallabhängiger Sorgfaltspflichten voraus und ist, wie auch der BGH kürzlich feststellte, lediglich auf Unterlassung, nicht aber auf Schadensersatz gerichtet.
Aus anwaltlicher Sicht ist vor der vorschnellen Unterzeichnung der beigelegten Unterlassungserklärung abzuraten. Damit verbunden ist regelmäßig die Anerkennung der bezeichneten Rechtsverletzung und der geltend gemachten Ersatzansprüche. Viele Gerichte werten entsprechende Erklärung als Schuldanerkenntnis. Der im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung bestehende Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers kann auch durch inhaltlich abgeänderte, wirksame Unterlassungserklärung erfüllt werden, bei deren Erstellung Sie kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

