Für die Constantin Film Verleih GmbH sprechen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aktuell Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet aus. In einem Filesharing-Netzwerk sollen geschützte Filmwerke der Firma Constantin unerlaubt heruntergeladen und durch den gleichzeitigen Upload für andere Nutzer bereitgestellt worden sein. Zu diesen Titeln zählt auch
"Der Gott des Gemetzels".
Spezialisierte Unternehmen ermitteln entsprechende Verstöße in Filesharing-Netzwerken. Über einen Auskunftsbeschluss gegenüber dem Provider gelangen die beteiligten Kanzleien im Anschluss an die Klardaten des Anschlussinhabers.
Die
Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordern neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die den Schreiben als Entwurf beigefügt ist, die pauschale Zahlung von EUR 956. Mit diesem Betrag sollen die Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz abgegolten werden.
Von Waldorf Frommer abgemahnt - was Sie beachten sollten: Typischerweise wird den Betroffenen eine vergleichsweise knappe Frist gesetzt. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit werden die oft nur mehrtägigen Fristen von der Rechtsprechung auch gebilligt. Abgemahnte Anschlussinhaber sollten umgehend auf ein Abmahnschreiben reagieren.
Keinesfalls sollte dabei die Original-Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Nach unserer Rechtsauffassung handelt es sich in der konkreten Formulierung um ein Schuldanerkenntnis. Eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition würde damit zumindest gefährdet. Auch raten wir von einer eigenständigen Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ab. Sichern Sie sich vielmehr die Hilfe eines auf dem Gebiet des Urheberrechts und insbesondere
Filesharings kompetenten Rechtsanwalts.
Haben auch Sie eine
Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten? Als Betroffener können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir verfügen über eine umfangreiche Erfahrung mit Abmahnungen wegen illegalen Downloads und helfen auch Ihnen gerne weiter.