Über die Versteigerung von Forderungen wegen illegalen Downloads durch die Kanzlei U + C URMANN + COLLEGEN Rechtsanwälte hatten wir bereits berichtet. Nun machen sich erste Auswirkungen bemerkbar: Derzeit beobachten wir Schreiben des Inkassobüros Debcon GmbH Debitorenmanagemt und Consulting. Möglicherweise hat das Unternehmen einige der Forderungen erworben.
Die
Debcon GmbH verlangt ohne nähere Aufschlüsselung der Einzelpositionen in den uns bekannten Fällen EUR 1.286,80. Wie auch bei der
Abmahnung der U + C Rechtsanwälte gilt hier: keine vorschnelle Zahlung leisten! Bevor eine Reaktion auf das Inkassoschreiben erfolgt sollte auch hier der zugrunde liegende Fall zunächst von einem kompetenten Rechtsanwalt geprüft werden.
Haben auch Sie ein Schreiben der
Debcon GmbH aus Witten erhalten? Als Betroffener können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir verfügen über eine umfangreiche Erfahrung mit
Abmahnungen wegen illegalen Downloads und helfen auch Ihnen gerne weiter.