In den Abmahnschreiben wird den betroffenen Anschlussinhaber vorgeworfen, für das illegale Download-Angebot verschiedener Filmwerke verantwortlich zu sein.
Die U + C Rechtsanwälte fordern die Zahlung eines Pauschalbetrages von EUR 650 sowie Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die tatsächlich erstattungsfähigen Anwaltskosten sollen bei EUR 911,80 liegen. Der Schadensersatzanspruch wird nicht näher beziffert, soll aber regelmäßig "im fünfstelligen Bereich" liegen. Dies bezweifeln wir stark.
Zur Erfüllung dieser Ansprüche wird eine häufig vergleichsweise kurz erscheinende Frist gesetzt. Diese sollte unbedingt beachtet werden, um das Risiko einer grundsätzlich möglichen gerichtlichen Durchsetzung der Forderungen, insbesondere des Unterlassungsanspruchs, zu vermeiden. Falsch wäre es auch, eine Abmahnung der U + C Rechtsanwälte als "Abzocke" oder "Betrug" zu ignorieren.
Wir raten von einer vorschnellen Erfüllung der bezeichneten Forderung ausdrücklich ab. Weder sollte ohne vorherige Prüfung eine Zahlung geleistet, noch die Original-Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Letztere stellt nach unserer Rechtsauffassung ein Schuldanerkenntnis dar (Ziffern 2 und 3). Soweit ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers besteht kann dieser in den meisten Fällen auch durch eine abgeänderte Unterlassungserklärung erfüllt werden, bei deren Erstellung Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten. Auch lassen sich die geforderten Beträge unter Umständen reduzieren.
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke von der Kanzlei U + C erhalten? Wir haben bereits eine Vielzahl Betroffener vertreten und helfen auch Ihnen gerne weiter.

