Rechtsanwälte Urmann & Collegen

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U + C Rechtsanwälte mahnen die unerlaubte Verwertung geschützter Filmwerke ab

Die Kanzlei Urmann + Collegen (kurz U + C)  spricht Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet aus. Gegenstand ist in vielen Fällen die unerlaubte Verwertung pornografischer Filmwerke, wobei die Kanzlei U + C gleich eine ganze Reihe Unternehmen aus der Branche vertritt. Neben Filmherstellern vertreten die Regensburger Rechtsanwälte aber auch die für Abmahnungen wegen Filesharing hinreichend bekannte DigiProtect GmbH.

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Höhe der Forderungen:

 

  • EUR 650

Besonderheiten:

In einigen uns bekannten Fällen ist nach Auskunft der Betroffenen eine Abmahnung nicht zugegangen, wohl aber ein Schreiben, in dem eine deutliche höhere Forderung von EUR 1.286,80 geltend gemacht wird. Begründung: Auf ein vorangegangenes Abmahnschreiben sei keine Reaktion erfolgt. Gleichzeitig weisen die U + C Rechtsanwälte darauf hin, dass grundsätzlich der Abgemahnte selbst die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass ihm eine Abmahnung nicht zugegangen ist. Wir raten in diesem Fall dringend von einer selbstständigen Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ab.

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Hier wird von einem Filesharing-Verfahren vor dem LG Köln (Urteil vom 02.03.2011, Az. 28 O 770/10, noch nicht veröffentlicht) berichtet. Gegenstand war die Unterlassungsklage einer Filmproduzentin, die von den U + C Rechtsanwälten aus Regensburg vertreten wurde. Der wegen eines Downloads in einer Tauschbörse abgemahnte Beklagte hatte die Abgabe einer Unterlassungserklärung offenbar verweigert, das Herunterladen des fraglichen Filmwerkes aber gleichzeitig unstreitig gestellt. Zwei Aspekte fallen ins Auge:

Einerseits steht zu hoffen das der insbesondere in Internet-Foren weit verbreitete Irrglaube, in Filesharing-Fällen werde "nie geklagt", endlich der Erkenntnis weicht, dass Rechteinhaber durchaus zur Durchsetzung ihrer Ansprüche im Klagewege bereit sind.

Daneben erstaunt insbesondere die Argumentation des Beklagten, das streitgegenständliche Werk sei lediglich zum "Privatgebrauch" heruntergeladen worden. Zwar statuiert §53 Abs.1 UrhG ein Recht zur Anfertigung von Vervielfältigungsstücken zum privaten Gebrauch, oftmals als "Privatkopie" bezeichnet. Voraussetzung ist aber, dass die Vervielfältigung nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt - gerade dies ist in Tauschbörsen aber regelmäßig nicht gegeben! Dass dieser Umstand offenbar verkannt wurde überrascht doch sehr, herrscht doch vor dem Landgericht Anwaltszwang.

Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH spricht aktuell auch für die BB Video GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an geschützten Werken in Internettauschbörsen aus. Betroffen sind pornografische Titel aus dem Repertoire der BB Video GmbH.

Über den Internetanschluss der Abgemahnten sollen die Werke in einer Tauschbörse anderen Teilnehmern zum Download angeboten worden sein, ohne dass die BB Video GmbH dieser Verwertungshandlung zugestimmt hätte. In den Abmahnschreiben wird neben dem mutmaßlichen Tatzeitpunkt auch die IP-Adresse genannt.

Freitag, den 18. Februar 2011 um 13:09 Uhr

U + C Rechtsanwälte firmieren unter neuem Namen

Die für urheberrechtliche Abmahnungen im Bereich Filesharing hinreichend bekannte Regensburger Kanzlei U + C firmiert neuerdings unter einem neuen Namen. Auch die Rechtsform hat sich geändert. Wie dem Impressum der Webseite zu entnehmen ist nennt sich die Kanzlei nunmehr U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Geschäftsführer ist Rechtsanwalt Thomas Urmann.

Die U + C Rechtsanwälte sind insbesondere für Abmahnungen im Auftrag der DigiProtect GmbH oder der Silwa Filmvertrieb AG bekannt.

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