Rechtsanwälte Urmann & Collegen

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U + C Rechtsanwälte mahnen die unerlaubte Verwertung geschützter Filmwerke ab

Die Kanzlei Urmann + Collegen (kurz U + C)  spricht Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet aus. Gegenstand ist in vielen Fällen die unerlaubte Verwertung pornografischer Filmwerke, wobei die Kanzlei U + C gleich eine ganze Reihe Unternehmen aus der Branche vertritt. Neben Filmherstellern vertreten die Regensburger Rechtsanwälte aber auch die für Abmahnungen wegen Filesharing hinreichend bekannte DigiProtect GmbH.

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Höhe der Forderungen:

 

  • EUR 650

Besonderheiten:

In einigen uns bekannten Fällen ist nach Auskunft der Betroffenen eine Abmahnung nicht zugegangen, wohl aber ein Schreiben, in dem eine deutliche höhere Forderung von EUR 1.286,80 geltend gemacht wird. Begründung: Auf ein vorangegangenes Abmahnschreiben sei keine Reaktion erfolgt. Gleichzeitig weisen die U + C Rechtsanwälte darauf hin, dass grundsätzlich der Abgemahnte selbst die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass ihm eine Abmahnung nicht zugegangen ist. Wir raten in diesem Fall dringend von einer selbstständigen Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ab.

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Wie wir an dieser Stelle bereits berichteten, mahnt die Kanzlei U + C aktuell auch im Auftrag der Koch Media GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken ab. Gegenstand der kostenpflichtigen Abmahnungen ist unter anderem das im Oktober erschienene PC-Rollenspiel "Risen".

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