Rechtsanwälte Urmann & Collegen

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U + C Rechtsanwälte mahnen die unerlaubte Verwertung geschützter Filmwerke ab

Die Kanzlei Urmann + Collegen (kurz U + C)  spricht Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet aus. Gegenstand ist in vielen Fällen die unerlaubte Verwertung pornografischer Filmwerke, wobei die Kanzlei U + C gleich eine ganze Reihe Unternehmen aus der Branche vertritt. Neben Filmherstellern vertreten die Regensburger Rechtsanwälte aber auch die für Abmahnungen wegen Filesharing hinreichend bekannte DigiProtect GmbH.

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Höhe der Forderungen:

 

  • EUR 650

Besonderheiten:

In einigen uns bekannten Fällen ist nach Auskunft der Betroffenen eine Abmahnung nicht zugegangen, wohl aber ein Schreiben, in dem eine deutliche höhere Forderung von EUR 1.286,80 geltend gemacht wird. Begründung: Auf ein vorangegangenes Abmahnschreiben sei keine Reaktion erfolgt. Gleichzeitig weisen die U + C Rechtsanwälte darauf hin, dass grundsätzlich der Abgemahnte selbst die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass ihm eine Abmahnung nicht zugegangen ist. Wir raten in diesem Fall dringend von einer selbstständigen Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ab.

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Im Namen der Photo Agency Localpic mahnen die Regensburger U+C Rechtsanwälte derzeit die unberechtigte, sprich unlizensierte, Nutzung fremder Bilder im Internet ab. Durch diese Bildnutzung werde gegen das Urheberrecht verstoßen, was Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz für Folge habe.

Im Namen der KVR Handelsgesellschaft mbH mahnen die in Regensburg und Hamburg ansässigen U+C Rechtsanwälte Online-Händler ab, welche in ihren AGB eine sog. doppelte Schriftformklausel verwenden. Dabei handelt es sich um eine Klausel, welche die Veränderung des Vertragsinhaltes unter die Bedingung stellt, dass diese Änderung schriftlich festgehalten worden ist (generell können nämlich auch schriftliche Verträge durch mündliche Absprachen geändert werden; Ausnahme sind etwa Grundstückskaufverträge) und auch dieses Schriftformerfordernis wieder nur unter der Bedingung einer schriftlichen Vertragsänderung geändert werden kann.

Im Namen der KVR Handelsgesellschaft mbH mahnen die Rechtsanwälte U+C Verstöße gegen das Wettbewerbs in den AGB von Online-Händlern ab. Dabei geht es darum, dass die Online-Händler in den AG ihrer Online-Shops eine sog. doppelte Schriftformklausel verwenden, welche grds. als rechtswidrig zu beurteilen ist und daher von Mitbewerbern abgemahnt werden kann.

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