Rechtsanwälte SKW Schwarz

Rechtsanwälte SKW Schwarz

Abmahnung der SKW Schwarz Rechtsanwälte erhalten?

Die Kanzlei SKW Schwarz geht gegen Urheberrechtsverletzungen an geschützten Filmwerken in Internet-Tauschbörsen vor. Zu den vertrenenen Rechteinhabern zählt unter anderem die Capelight Pictures Gerlach Selms GbR und die Wild Bunch Germany GmbH.

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Höhe der Forderungen:

  • EUR 320 - 380

Besonderheiten:

Die von den SKW Schwarz Rechtsanwälten geforderten pauschalen Abgeltungsbeträge liegen zum Teil deutlich unter den Forderungen anderer Kanzleien. Zu begrüßen ist jedenfalls, dass offensichtlich eine Deckelung der Anwaltskosten auf EUR 100 vorgenommen wird. Dennoch sollten sich abgemahnte Anschlussinhaber nicht ohne vorherige Prüfung der Angelegenheit zur Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche bewegen lassen.

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Die SKW Schwarz Rechtsanwälte verfolgen im Auftrag der Wild Bunch Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen an geschützten Filmwerken im Internet. Zum Repertoire der Firma Wild Bunch zählt unter anderem der Filmtitel

"Scream 4".

Die SKW Schwarz Rechtsanwälte sprechen urheberrechtliche Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Software, konkret PC-Spiele, in Internettauschbörsen aus. Zu den abgemahnten Titeln zählt aktuell

"Test Drive Unlimited 2"

Über den Internetanschluss der Betroffenen soll das Spiel in einer Tauschbörse zum Download bereitgestellt worden sein. Darin kann ein Verstoß gegen §§16, 19a UrhG liegen. Rechteinhaber ist Atari Europe S.A.S.

Derzeit beobachten wir vermehrt Abmahnungen der SKW Schwarz Rechtsanwälte wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Filmwerke in Internettauschbörsen. Zu den abgemahnten Filmtiteln zählen insbesondere

"Veronika beschließt zu sterben"

"City of Ember - Flucht aus der Dunkelheit"

und

"Der blutige Pfad Gottes".

Über den Internetanschluss der Betroffenen sollen die bezeichneten Titel in einer Tauschbörse zum Download bereitgestellt worden sein. Darin kann ein Verstoß gegen §§16, 19a UrhG liegen.

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