Die Abmahnung selbst besteht nun aus mehreren Komponenten:
Zunächst macht Nintendo einen Auskunftsanspruch geltend der sich darauf bezieht, dass der Händler Auskunft darüber erteilt, wie viele Slot-1 Adapterkarten er bereits verkauft hat, welche Umsätze und Gewinne er mit dem Verkauf erzielt und wie viele Produkte er noch auf Lager hat, welche zudem vernichtet werden sollen. Mit diesen Auskünften soll der sodann angedrohte Schadensersatzanspruch vorbereitet werden.
Zu guter Letzt wird vom Abgemahnten verlangt, binnen einer etwa einwöchigen Frist eine von der Kanzlei SJ Berwin LLP vorformulierte und der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, um eine gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche zu vermeiden.
Besondere, vor allem finanzielle, Brisanz kommt dabei nicht nur dem angedrohten Schadensersatz- und Kostenerstattungsanspruch zu, sondern kann auch durch die beigefügte Unterlassungserklärung entstehen.
Sollten also auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei SJ Berwin LLP, unterzeichnen sie keinesfalls vorschnell die Ihnen angetragene Unterlassungserklärung. Vertrauen Sie sich mit Ihrem Problem unbedingt einem auf dem Gebiet der urheberrechtlichen Abmahnungen versierten Anwalt an, der Ihren Fall sorgfältig prüft und mit Ihnen zusammen eine effektive Verteidigungsstrategie erarbeitet. Insbesondere sollte die Unterlassungserklärung so abgeändert werden, dass Ihnen evt. günstige Rechtspositionen erhalten bleiben und Sie damit auch für die Zukunft gegenüber Nintendo einen bestmöglichen rechtlichen Stand haben.
Zudem sollte geprüft werden, inwiefern sich die als Vergleichsbetrag geforderten 750 EUR der Höhe nach halten lassen und evt. gesenkt werden können.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei SJ Berwin LLP erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

