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Aktuell lässt Nintendo durch die Kanzlei SJ Berwin LLP Händler abmahnen, welche sog. Slot-1 Adapterkarten für die DS-Konsolen zum Verkauf anbieten. In der Abmahnung wird den Händlern zur Last gelegt, dass ihre Angebote in erster Linie dazu dienen würden, die in den Konsolen angelegten technischen Schutzmaßnahmen zu umgehen. Damit liege ein Verstoß gegen § 95a Abs. 3 UrhG vor, welcher den Verkauf und auch die Werbung für den Verkauf untersage.
Das Frankfurter Büro der international tätigen Kanzlei SJ Berwin LLP Rechtsanwälte geht zurzeit im Auftrag der Nintendo Co. Ltd. und deren deutschen Tochter Nintendo of Europe GmbH gegen den Verkauf von urheberrechtswidrigen Slot-1 Adapterkarten für die „Nintendo DS" und „DSi" Konsole vor.
Wie wir in der Vergangenheit bereits mehrfach berichteten, geht die Spielkonsolenhersteller Nintendo wegen vermeintlicher Marken- und Urheberrechtsverletzungen gegen gewerbliche Händler vor, die sog. „Slot-1 Karten" anbieten und vertreiben. Diese ermöglichen das Abspielen raubkopierter Spiele. Mittlerweile werden die Nintendo Co. Ltd. sowie deren Tochtergesellschaft Nintendo of Germany GmbH von der Frankfurter Niederlassung der international tätigen Kanzlei SJ Berwin LLP vertreten.
Betroffen sind derzeit insbesondere Anbieter der Slot-1 Karten „DSTT", „DSTTi" sowie „R4 Revolution".