Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das streitgegenständliche Werk als Teilnehmer eines p2p-Netzwerkes anderen Nutzern zum Download angeboten und damit gegen §19a UrhG verstoßen zu haben. Diese Rechtsverletzung soll durch die in diesem Zusammenhang hinreichend bekannte Logistep AG festgestellt und dokumentiert worden sein.
Die Rechtsanwälte Schutt Waetke machen mit der Abmahnung Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zur Abgeltung der Zahlungsforderungen ein pauschaler Vergleichsbetrag von EUR 500 verlangt.
Sollte dieses Vergleichsangebot nicht angenommen werden, behalten sich die Rechtsanwälte Schutt Waetke die Geltendmachung höherer Beträge vor.
Anbetracht der regelmäßig knapp bemessenen Fristen sollten Sie umgehend auf das Abmahnschreiben reagieren. Zunächst ist zu prüfen, ob eine Inanspruchnahme als Täter oder Störer überhaupt in Betracht kommt. Unter bestimmten Umständen bestehen auch hier Entlastungsmöglichkeiten. Keinesfalls darf die Original-Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Aus unserer Sicht handelt es sich aufgrund der besonderen Formulierung um ein Schuldanerkenntnis. Auch von Teilzahlungen und selbstständigen Klärungsversuchen raten wir ab. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe.
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke von der Kanzlei Schutt Waetke erhalten? Wir haben bereits eine Vielzahl Betroffener vertreten und helfen auch Ihnen gerne weiter.

