Hilfe bei Abmahnung Schutt Waetke Rechtsanwälte - Kalypso Media GmbH - "Dungeons"

Geschrieben von  RA Philipp Achilles Freitag, den 18. März 2011 um 10:19 Uhr

Für die Kalypso Media GmbH versenden die Schutt Waetke Rechtsanwälte zurzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen. Den betroffenen Anschlussinhabern wird dabei vorgeworfen, über ihren Internetzugang sei das geschützte Spiel

"Dungeons"


anderen Tauschbörsennutzern ohne Zustimmung der Kalypso Media GmbH, die insoweit über die ausschließlichen Rechte verfügen soll, zum Download angeboten worden. Darin kann ein Verstoß gegen §§16, 19a UrhG bestehen, der Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz auslöst.


Die Schutt Waetke Rechtsanwälte machen in den Abmahnschreiben entsprechende Ansprüche geltend. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die pauschale Zahlung von EUR 500 verlangt. Mit diesem Vergleichsbetrag sollen im Interesse einer zügigen außergerichtlichen Einigung die Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten abgegolten werden.

Richtig ist zwar, dass im Hinblick auf die in Rede stehende Urheberrechtsverletzung eine tatsächliche Vermutung für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers spricht. Dabei muss allerdings deutlich hervorgehoben werden, dass diese selbstverständlich widerlegt werden kann. Der Anschlussinhaber haftet als Störer nur, soweit er tatsächlich einzelfallbezogene Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt hat. Dazu gehören beispielhaft die hinreichende Sicherung eines Drahtlosnetzwerkes oder etwa Belehrung und gegebenenfalls Überwachung von Haushaltsangehörigen. Dies alles muss zunächst sorgfältig geprüft werden. Schließlich ist ein Schadensersatzanspruch gegen den Anschlussinhaber, der selbst nicht Täter der Urheberrechtsverletzung ist, stets unbegründet.

Vor diesem Hintergrund sollten die in den Abmahnschreiben der Schutt Waetke Rechtsanwälte erhobenen Forderungen nicht vorschnell, d.h. ohne vorherige Überprüfung erfüllt werden. Keinesfalls darf aus unserer Sicht die Original-Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Viele Gerichte werten entsprechende Erklärungen als Schuldanerkenntnis.

Nach unserer Erfahrung kann unter bestimmten Umständen auf eine Abmahnung der Schutt Waetke Rechtsanwälte ein Schreiben des Inkassbüros Infoscore folgen. Teilweise versuchen auch die Rechtsanwälte Haas & Kollegen eine Durchsetzung der Zahlungsforderungen. Uns sind insoweit auch gerichtliche Mahnbescheide bekannt. Auf ein Abmahnschreiben sollten Sie daher unbedingt zeitnah reagieren.

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke von der Kanzlei Schutt Waetke erhalten haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Sofort-Kontakt unter 06421 / 30 97 88 0
Sofort-Kontakt 06421 3097 88-0 06421 3097 88-99 E-Mail senden