Das Spiel soll über den Internetanschluss der Abgemahnten in einer Tauschbörse anderen Teilnehmern zum Download angeboten worden sein. Dies geschieht systembedingt bereits durch das Herunterladen der Datei. Während letzteres gegen §16 UrhG verstoßen kann, wird das so genannte "öffentliche Zugänglichmachen" von §19a UrhG erfasst.
Die Schutt Waetke Rechtsanwälte fordern nach einigen Ausführungen zur Rechtslage und insbesondere der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages.
Für die Erfüllung dieser Ansprüche wird eine vergleichsweise kurze Frist gesetzt. Um das unnötige Risiko einer gerichtlichen Durchsetzung der Forderungen zu vermeiden, sollte diese unbedingt beachtet werden. Hinsichtlich der Reaktion auf ein Abmahnschreiben der Schutt Waetke Rechtsanwälte sind einige Punke zu beachten: zunächst muss betont werden, dass es sich dabei nicht, wie vielfach zu lesen ist, um Betrug handelt. Um eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition nicht zu gefährden sollte allerdings weder die Unterlassungserklärung unterzeichnet noch vorschnell eine Zahlung geleistet werden, auch von selbstständigen Klärungsversuchen mit der Gegenseite raten wir aus anwaltlicher Sicht ab. Ein auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen kompetenter Rechtsanwalt kann für Sie prüfen, ob und wenn ja inwieweit die geltend gemachten Forderungen tatsächlich bestehen.
Haben auch Sie eine Abmahnung der Schutt Waetke Rechtsanwälte erhalten? Als Betroffener können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir verfügen über eine umfangreiche Erfahrung mit Abmahnungen wegen illegalen Downloads und helfen auch Ihnen gerne weiter.

