Ein solches Vorgehen stellt in der Tat eine Rechtsverletzung dar und kann zu urheberrechtlichen Ansprüchen der dtp enterntainment AG gegen den Filesharer führen. Insofern werden von den Adressaten der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 600 EUR gefordert, mit dem entstandene Schäden und Anwaltskosten beglichen werden sollen.
Unser Tip:
Keinesfalls sollte die Abmahnung als bloße "Abzocke" bewertet werden. Sie sollten Sie unbedingt ernst nehmen und noch binnen Frist einen auf dem Gebiet des Urheberrechts erfahrenen Anwalt aufsuchen. Eigenmächtiges Handeln, vor allem die unbedachte Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung in der Ihnen vorformulierten Form kann dazu führen, dass Sie ungewollt Ansprüche anerkennen. So kann etwa eine Verteidigung gegen die Zahlungsaufforderung in Höhe der 600 EUR erheblich erschwert werden. Hier besteht aber bei überlegtem Handeln oftmals die Möglichkeit, eine für Sie erheblich bessere Position zu erstreiten.
Haben auch Sie eine Abmahnung der Schutt Waettke Rechtsanwälte erhalten? Als Betroffener können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir verfügen über eine umfangreiche Erfahrung mit Abmahnungen wegen illegalen Downloads und helfen auch Ihnen gerne weiter.

