Abmahnung Schutt Waetke Rechtsanwälte - Justin Slayer International - „Miss Pretty Pussy 2“

Geschrieben von  RAin Albina Bechthold Montag, den 08. März 2010 um 01:00 Uhr

Die Kanzlei Schutt Waetke aus Karlsruhe, die für Abmahnungen auf dem Filesharing-Sektor schon mehrfach in Erscheinung getreten ist, geht zurzeit u. a. gegen vermeintliche Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen (peer-to-peer-/p2p- Netzwerke, wie z. B. "eDonkey", "eMule", "eKad", "BitTorrent") für die Rechtsinhaberin Justin Slayer International vor. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist insbesondere das pornografische Filmwerk

"Miss Pretty Pussy 2".

Die Rechtsanwälte Schutt Waetke verlangen die Abgabe einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem Anschreiben als Anhang beigefügt ist, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages über EUR 600. Hierin enthalten sind Rechtsanwaltskosten und eine Schadensersatzforderung.

Nicht auf das Anschreiben zu reagieren und es als bloße "Abzocke" beiseite zu legen, in der Hoffnung, dass sich die Angelegenheit von selbst erledigt, ist keine Alternative. Insbesondere sollten Sie davon absehen, sich persönlich oder durch einen rechtsunkundigen Dritten vertreten bei der abmahnenden Kanzlei zu melden, in der Hoffnung, eine Einigung selbst zu erzielen. Es besteht hierbei die große Gefahr, dass Sie sich - ohne es zu merken - in ein Gespräch verwickeln lassen, in dem Sie sachverhaltsbezogene Äußerungen tätigen, die Ihr Gesprächspartner gegen Sie verwenden könnte.

Von einer vorschnellen Abgabe der dem Schreiben beigefügten Unterlassungserklärung ist, trotz regelmäßig knapp bemessenen Fristen, dringend abzuraten. Andernfalls werden die von der Gegenseite behaupteten Ansprüche vollumfänglich anerkannt. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 UrhG. In der verwendeten Fassung geht die Unterlassungserklärung nach unserer Rechtsauffassung allerdings zu Ihrem Nachteil weit darüber hinaus. Gleichzeitig sind die finanziellen Folgen kaum absehbar.

Auch sollten Sie das Anschreiben nicht als bloße "Abzocke" bewerten und unbeantwortet beiseite legen, in der Hoffnung, dass sich die Angelegenheit von selbst erledigt. Vielmehr sollten Sie umgehend auf das Abmahnschreiben reagieren.

In jedem Fall ist aber zeitnahes Handeln geboten, um die in den Abmahnschreiben gesetzten Fristen zu wahren.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schutt Waetke erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

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