Rechtsanwälte Schutt und Waetke

Rechtsanwälte Schutt und Waetke

Urheberrechtliche Abmahnung der FSchutt Waetke Rechtsanwälte erhalten?

Die Karlsruher Kanzlei Schutt Waetke spricht Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke in Filesharing-Netzwerken aus. Gegenstand sind insbesondere Urheberrechtsverletzungen an geschützter Software, Spielfilmen und pornografischen Filmwerken.

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Höhe der Forderungen:

  • Filmwerke: EUR 500 - EUR 750
  • Musikalben: EUR 500
  • Software: EUR 435 - EUR 881

Besonderheiten:

In der Vergangenheit mussten wir beobachten, dass die Kanzlei Schutt Waetke Zahlungsforderungen in einigen Fällen über ein Inkassobüro durchzusetzen versucht hat. Bleibt eine Reaktion auf das Abmahnschreiben aus, folgt unter Umständen eine Aufforderung der Infoscore Forderungsmanagement GmbH, die ausstehenden Posten zuzüglich Inkassogebühr zu begleichen. Vereinzelt haben außerdem die Rechtsanwälte Rainer Haas & Kollegen GmbH die Erwirkung eines Mahnbescheides in Aussicht gestellt bzw. einen solchen beantragt.

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Für die dtp entertainment AG sprechen die Schutt Waetke Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen aus. Zum Repertoire der Firma dtp entertainment zählt auch das PC-Spiel

"Game of Thrones: Das Lied von Feuer und Eis".

Die Schutt Waetke Rechtsanwälte sprechen für die Elite Film AG Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch den unerlaubten Up- und Download des geschützten Filmwerkes

"All Beauty Must Die"

aus. Die Schutt Waetke Rechtsanwälte werfen den Anschlussinhabern in den Abmahnschreiben vor, ohne die erforderliche Zustimmung des Rechteinhabers den genannten Film in einer Tauschbörse heruntergeladen und dadurch gleichzeitig weiter verbreitet zu haben.

Die Schutt Waetke Rechtsanwälte versenden für die TOBIS Film GmbH & Co. KG derzeit urheberrechtliche Abmahnungen. Den Adressaten wird vorgeworfen, für die unerlaubte Verwertung geschützter Filmwerke aus dem Repertoire der Firma TOBIS Film verantwortlich zu sein. Dazu zählt auch der Titel

"Zwei an einem Tag".

Ohne die erforderliche Erlaubnis soll der Film über den Internetanschluss der Abgemahnten in einer Tauschbörse heruntergeladen und dadurch gleichzeitig anderen Nutzern zum Download bereitgestellt worden sein.

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