Hilfe bei Abmahnung Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte - Los Banditos Films GmbH - "Camorra Vendetta"

Geschrieben von  RAin Albina Bechthold Samstag, den 18. Juni 2011 um 14:56 Uhr

Auch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte sprechen mittlerweile für die Los Banditos Films GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet aus. In der Vergangenheit wurde die Los Banditos Films GmbH von den BaumgartenBrandt Rechtsanwälten und der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten. Wir beobachten allerdings generell, dass Rechteinhaber zunehmend mehrere Kanzleien mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche bei illegalem Filesharing beauftragen. Zu den von den Schulenberg & Schenk Rechtsanwälten abgemahnten Titeln zählt unter anderem

"Camorra Vendetta".

Dieses Werk soll über den Internetanschluss der Abgemahnten in einer Tauschbörse heruntergeladen und dadurch automatisch anderen Nutzern zum Download zur Verfügung gestellt worden sein. Aus urheberrechtlicher Sicht handelt es sich dabei um ein "öffentliches Zugänglichmachen". Geschieht dies ohne Erlaubnis des Rechteinhabers, hier der Los Banditos Films GmbH, können Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz bestehen. Zu beachten ist insoweit, dass nur der Täter einer Urheberrechtsverletzung schadensersatzpflichtig ist. Wenn der Anschlussinhaber den Download nicht selbst vorgenommen hat, kommt allenfalls ein Unterlassungs- und Aufwendungsersatzanspruch in Betracht. Dies gilt allerdings nur, soweit der Anschlussinhaber Sorgfaltspflichten bei der Überwachung seines Anschlusses bzw. der Nutzung desselben verletzt hat. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann dies für Sie prüfen.

Die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Vergleichssumme von EUR 1.298. Zum Vergleich: die Kanzlei FAREDS fordert EUR 980, die BaumgartenBrandt Rechtsanwälte sogar "nur" EUR 850. Es ist kaum davon auszugehen, dass sich die Werke in punkto Aktualität und Qualität derart unterscheiden. Auch dürfte der Bearbeitungsaufwand in den Kanzleien jedenfalls ähnlich sein. Die unterschiedlichen Forderungen erscheinen vor diesem Hintergrund nicht immer nachvollziehbar.

Wir raten von einer vorschnellen, ungeprüften Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche ab. Mit Unterzeichnung der Original-Unterlassungserklärung wird nach unserer Rechtsauffassung ein Schuldanerkenntnis geleistet. Damit verbunden ist dementsprechend auch die Verpflichtung zur Zahlung der geforderten Vergleichspauschale. Der im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung bestehende Unterlassungsanspruch kann in aller Regel auch durch die Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe und vertrauen Sie nicht blind auf von juristischen Laien angefertigte "modifizierte Unterlassungserklärungen". Fehler in der Formulierung können weitreichende rechtliche und gegebenenfalls finanzielle Konsequenzen haben.

Mit urheberrechtlichen Abmahnungen der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte kennen wir uns aus. Wenn auch Sie von einer solchen Abmahnung betroffen sind, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
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