Über den Internetanschluss der Abgemahnten soll das Werk ohne Erlaubnis der Los Banditos Films GmbH in einer Tauschbörse heruntergeladen und dadurch gleichzeitig anderen Nutzern zum Download bereitgestellt worden sein.
Aus dieser Rechtsverletzung machen die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend. Insgesamt wird zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit ein Pauschalbetrag von EUR 1.298 gefordert. Daneben wird die fristgerechte Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.
Zu beachten ist, dass der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen im Internet nach den Grundsätzen der Störerhaftung verantwortlich ist. Die in diesem Zusammenhang in dem Abmahnschreiben zitierte Rechtsprechung ist allerdings keinesfalls abschließend. Ob eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit tatsächlich begründet ist muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Angesichts der regelmäßig knapp bemessenen Fristen sollten Sie aber umgehend auf das Abmahnschreiben reagieren. Nach Fristablauf besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Geltendmachung der bezeichneten Ansprüche, die mit deutlich höheren Kosten verbunden ist. Häufig lässt sich aber bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung eine interessengerechte Lösung finden.
Keinesfalls darf die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnet werden. Diese ist aus unserer Sicht rechtlich nachteilig formuliert. In der verwendeten Fassung handelt es sich dabei faktisch um ein Schuldanerkenntnis. In vielen Fällen lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen, bei deren Erstellung Sie kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten.
Sind auch Sie von der Kanzlei Schulenberg & Schenk wegen einem illegalen Up- oder Download abgemahnt worden? Wir bieten Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung.

