Die jeweils streitgegenständlichen Titel sollen über den Internetanschluss der Betroffenen im Rahmen eines sog. peer-to-peer Netzwerkes verwertet, insbesondere anderen Internetnutzern ohne Erlaubnis der VPS-Film Entertainment GmbH zum Download angeboten worden sein. Dieses Verhalten kann gegen §§16, 19a UrhG verstoßen. Im Zusammenhang mit pornografischen Werken ist auch stets die Strafbarkeit nach §184 StGB zu beachten.
Im Interesse einer außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit verlangen die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte die Abgabe der den Abmahnschreiben als Entwurf beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von EUR 1.298.
Für den Fall der nicht fristgerechten Erfüllung der bezeichneten Ansprüche wird auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Geltendmachung und die damit verbundenen deutlich höheren Kosten, die rund EUR 4.000 und mehr betragen sollen, hingewiesen.
Zu beachten ist, dass der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen im Internet nach den Grundsätzen der Störerhaftung verantwortlich ist. Die in diesem Zusammenhang in dem Abmahnschreiben zitierte Rechtsprechung ist allerdings keinesfalls abschließend. Ob eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit tatsächlich begründet ist muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Von einer vorschnellen Abgabe dieser Unterlassungserklärung ist dringend abzuraten. Die einseitige Formulierung kann zu einer Veränderung der Rechtslage zu Lasten des Abgemahnten führen. Gleichzeitig sind die finanziellen Folgen kaum absehbar.
In jedem Fall ist aber zeitnahes Handeln geboten, um die in den Abmahnschreiben gesetzten Fristen zu wahren. In Betracht kommt vor allem die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten. Häufig lassen sich bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen finden.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

