Die DigiProtect GmbH sei dadurch in ihrem ausschließlichen Recht, dass Werk in dezentralen Computernetzwerken auszuwerten, verletzt worden.
Aus dieser Rechtsverletzung macht die Kanzlei Schalast & Partner Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Zur endgültigen Erledigung der Angelegenheit wird die Zahlung eines pauschalen Betrages von EUR 480 verlangt. Daneben werden die abgemahnten Anschlussinhaber zur Abgabe einer beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
In diesem Zusammenhang enthalten die Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Schalast & Partner regelmäßig Rechtsprechungsnachweise, die die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers belegen sollen. Hier ist zunächst klar zu erkennen, dass nur auf "günstige" Urteile und Entscheidungen Bezug genommen wird. Auch die Inanspruchnahme nach den Grundsätzen der vielzitierten "Störerhaftung" setzt voraus, dass der Anschlussinhaber gegen einzelfallabhängige Prüfungs- oder Überwachungspflichten verstoßen hat.
Angesichts der regelmäßig knapp bemessenen Fristen sollten Sie dennoch umgehend reagieren. Keinesfalls darf das Schreiben als bloße "Abzocke" oder "unbeachtliche Massenabmahnung" ignoriert werden. Bei fruchtlosem Fristablauf droht die gerichtliche Geltendmachung der bezeichneten Ansprüche im Wege einer einstweiligen Verfügung. Dieses Verfahren bringt erhebliche Kosten mit sich. Häufig lassen sich aber bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen finden.
Um eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition nicht aufzugeben, sollte die beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterzeichnet werden. Andernfalls werden die von der Gegenseite behaupteten Ansprüche vollumfänglich anerkannt. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 UrhG. In der verwendeten Fassung geht die Unterlassungserklärung nach unserer Rechtsauffassung allerdings deutlich darüber hinaus. Zum Schutz Ihrer Rechte lässt sich oftmals eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schalast & Partner erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

