Die Frankfurter Kanzlei Schalast & Partner geht im Auftrag der DigiProtect GmbH gegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vor.
Forderungen:
Höhe der Forderungen:
Besonderheiten:
Seit kurzem beobachten wir Vergleichsangebote der Schalast & Partner Rechtsanwälte über EUR 99. Eine Zahlung dieses vergleichsweise günstigen Betrages dürfte für viele Betroffenen eine attraktive Lösung darstellen. Dabei dürfen allerdings nicht die haftungsrechtlichen Konsequenzen der ebenfalls geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung übersehen werden.
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Die Schalast & Partner Rechtsanwälte versenden für die DigiProtect GmbH derzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken. Den Betroffenen wird dabei vorgeworfen, über ihren Internetanschluss sei die Tonaufnahme
"Menowin - Waiting for Christmas"
in einer solchen Tauschbörse heruntergeladen und dadurch für andere Nutzer zum Download bereitgestellt worden sein.
Die Schalast & Partner Rechtsanwälte sprechen für die DigiProtect GmbH Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung der urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme
"Cassandra Steen - Tanz"
aus. Das Lied befindet sich auf dem Sampler "The Dome Vol. 59", der über den Internetanschluss der betroffenen Anschlussinhaber in einer Tauschbörse heruntergeladen und dadurch wiederum zum Download angeboten worden sein soll. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass weitere Abmahnungen anderer Kanzleien bzw. Rechteinhaber nicht ausgeschlossen werden können.
Wir hatten kürzlich bereits über Abmahnungen der Schalast & Partner Rechtsanwälte für die DigiProtect GmbH berichtet. Gegenstand war die unerlaubte Verwertung der geschützten Tonaufnahme "Cassandra Steen - Gebt Alles". Diese ist unter anderem auf der Bravo Hits Vol. 73 enthalten. Nunmehr beobachten wir Abmahnungen der Kanzlei für einen weiteren Titel, der auf demselben Sampler enthalten ist. Es handelt sich hierbei um
"Inna - Sun Is Up".
Auch in diesem Fall werden pauschal EUR 390 gefordert. Daneben sollen die abgemahnten Anschlussinhaber innerhalb einer vergleichsweise knappen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Auch hier gilt, dass weder vorschnell eine Zahlung geleistet, noch die Original-Unterlassungserklärung unterzeichnet werden sollte. Beides kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Ein mit Abmahnungen wegen illegalen Downloads vertrauter Rechtsanwalt kann für Sie prüfen, inwieweit die Ansprüche berechtigt sind und gegebenenfalls eine abgeänderte Unterlassungserklärung entwerfen.
Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke von der Kanzlei Schalast & Partner erhalten haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.