Hilfe bei Abmahnung Sasse & Partner Rechtsanwälte - WVG Medien GmbH - "The Walking Dead", 2. Staffel, verschiedene Episoden

Geschrieben von  RA Philipp Achilles Freitag, den 25. Mai 2012 um 11:34 Uhr

Im Namen der WVG Medien GmbH mahnen die in Berlin und Hamburg ansässigen Sasse & Partner Rechtsanwälte seit geraumer Zeit das illegale Herunterladen von Folgen der Serie

"The Walking Dead"

ab.

Der Vorwurf lautet dabei, dass Folgen der Serie "The Walking Dead" über sog. Internettauschbörsen heruntergeladen worden sein soll, was in der Regel auch gleichzeitig wieder zum Upload der urheberrechtlich geschützten Datei führt und damit die Rechte der WVG Medien GmbH verletzt.

Richtig ist, dass es in Deutschland nicht erlaubt ist Filme, Musikwerke, Computerspiele oder sonstige urheberrechtlich geschützten Dateien ohne Zustimmung des Rechteinhabers zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen.

Während ein solches Vorgehen in anderen europäischen Ländern allerdings toleriert oder zumindest eher wenig abschreckende Strafen auslöst, herrscht in Deutschland traditionell ein eher rigoroser Urheberrechtsschutz. Das war vor Zeiten des Internets für das Breite Publikum noch relativ harmlos, aber mit Aufkommen der neuen Medien ist das Urheberrecht vom Rande der gesellschaftlichen Wahrnehmung doch zunehmend Richtung Mitte gewandert.

Dabei gestattet es das deutsche UrhG dem Rechteinhaber für den Fall, dass seine Rechte verletzt werden nicht nur vom Verletzer der Rechte zu verlangen, dies in Zukunft nicht mehr wieder zu tun. Auch falls und insofern Anwaltskosten und Schäden entstanden sein sollen, sind diese zu ersetzen. Dabei können Schäden etwa in Form eines entgangenen Gewinns aufgetreten sein, da andere Nutzer der betreffenden Tauschbörse den Titel somit nicht mehr kaufen mussten. Dass hier im außergerichtlichen Vergleich pauschale Beträge veranschlagt werden, ist nicht unüblich.

Vor diesem Hintergrund verlangen die Rechtsanwälte Sasse&Partner zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, mit welcher die Gefahr weiterer Rechteverletzungen ausgeräumt werden soll, sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 800,00 EUR.

Eine erfolgreiche Verteidigung beruht dabei zunächst darauf, keine unüberlegten Schritte zu unternehmen. Keinesfalls sollte dabei die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, ohne dass ein fachkundiger Rechtsanwalt diese zuvor eingehend geprüft hat. Hier besteht nicht nur die Gefahr, dass mit der voreiligen Unterzeichnung des Schriftstückes ein für den Abgemahnten nachteiliger Unterlassungsvertrag geschlossen wird, sondern kann auch die Abwehr der geforderten Schadensersatzsumme erheblich erschweren bis unmöglich machen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Sasse&Partner Rechtsanwälte erhalten haben, sollten Sie unbedingt innerhalb der gesetzten Frist reagieren. Gerne können Sie sich an uns wenden. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung im Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.

Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung erhalten.

Sofort-Kontakt unter 06421 / 30 97 88 0
Sofort-Kontakt 06421 3097 88-0 06421 3097 88-99 E-Mail senden