Die Sasse & Partner Rechtsanwälte fordern zur endgültigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung von EUR 800, womit die Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten abgegolten werden sollen.
Was bei Erhalt einer Abmahnung von Sasse & Partner Rechtsanwälte zu beachten ist:
Die Fristen zur Erfüllung der bezeichneten Ansprüche sind häufig vergleichsweise kurz. Geraten Sie deswegen nicht in Panik. Weder sollten Sie vorschnell eine Zahlung leisten, noch die Original-Unterlassungserklärung unterzeichnen. Beides kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden.
Reagieren Sie dennoch umgehend. Bei fruchtlosem Fristablauf können die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden. Dieses unnötige Risiko sollte vermieden werden.
Nehmen Sie keinen Kontakt zur abmahnenden Kanzlei auf. Verständlich ist natürlich, dass abgemahnte Anschlussinhaber die Angelegenheit schnell klären wollen. Wir raten dabei aber von "Alleingängen" ab. Sichern Sie sich vielmehr die Hilfe eines mit Filesharing-Abmahnungen täglich beschäftigten Rechtsanwalts.
Mit urheberrechtlichen Abmahnungen der Sasse & Partner Rechtsanwälte kennen wir uns aus. Wenn auch Sie von einer solchen Abmahnung betroffen sind, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

