Die Rasch Rechtsanwälte fordern zur endgültigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit die Zahlung von EUR 1.200. Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen außerdem eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Beides soll innerhalb einer vergleichsweise kurzen Frist geschehen.
Was Sie bei einer Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte Hamburg beachten sollten:
Die Fristen müssen, auch wenn Sie oftmals sehr knapp erscheinen, unbedingt eingehalten werden. Andernfalls besteht das Risiko, im Wege eines gerichtlichen Eilverfahrens ohne vorherige Anhörung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Diese Verfahren produzieren unnötige Kosten.
Wir raten davon ab, selbst mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen, um den Sachverhalt aufzuklären. Aus Erfahrung wissen wir, dass solche Einigungsversuche häufig schief gehen.
Die verwendete Unterlassungserklärung stellt nach unserer Ansicht ein Schuldanerkenntnis dar und sollte daher nicht unterschrieben werden. Die gleiche Wirkung kann auch bei einer Zahlung eintreten. Die von der Kanzlei Rasch geltend gemachten Forderungen sollten also nicht vorschnell erfüllt werden.
Schließlich ist die Rechtslage nicht so eindeutig, wie die Abmahnschreiben vermuten lassen. Tatsächlich bestehen einige Entlastungsmöglichkeiten, wenn der Anschlussinhaber nicht selbst für den Download verantwortlich ist. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann dies für Sie prüfen und eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigung entwickeln.
Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke von der Kanzlei Rasch erhalten haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.

