Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist unter anderem das Album
"Wir Kinder vom Bahnhof Soul" des Interpreten "Jan Delay".
Den Betroffenen wird vorgeworfen, durch das öffentliche Zugänglichmachen des streitgegenständlichen Musikwerkes einen Urheberrechtsverstoß nach §19a UrhG begangen zu haben. Die Ermittlung des Anschlussinhabers erfolgt im Wege eines richterlichen Auskunftsbeschlusses gem. §101 Abs.2 UrhG.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zur Abgeltung der Angelegenheit ein Vergleichsbetrag von EUR 1.200 gefordert. Für den Fall der nicht fristgerechten Erfüllung dieser Forderungen wird deren gerichtliche Geltendmachung in Aussicht gestellt. Angesichts erheblicher Streitwerte, die bei kompletten Musikalben bis zu EUR 100.000 betragen können, ist dieses Risiko nicht zu unterschätzen. Es empfiehlt sich daher, bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung eine interessengerechte Lösung zu suchen. In vielen Fällen lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen. Damit ist einerseits die Wiederholungsgefahr ausgeräumt, zum anderen aber auch die Gefahr einer erneuten Inanspruchnahme durch den Rechteinhaber deutlich verringert.
Die Rechtsprechung stellt an die Wirksamkeit einer solchen Erklärung allerdings hohe Anforderungen. Bei der Erstellung sollten Sie sich daher unbedingt anwaltlich beraten lassen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Rasch erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir vertreten Ihre Interessen nachhaltig und können helfen, die geforderten Anwaltsgebühren und Schadensersatzsummen zu senken.

