Schnelle Hilfe bei Abmahnung Nümann + Lang Rechtsanwälte - Zooland Music GmbH und andere - "Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke und Tonaufnahmen"

Geschrieben von  RA Jorma Hein Dienstag, den 02. August 2011 um 14:57 Uhr

Über Abmahnungen wegen der Verletzung des Urheberrechts in Tauschbörsen durch die Karlsruher Kanzlei Nümann + Lang haben wir in unserem Blog bereits häufig berichtet. Aktuell erreichen uns Abmahnungen der Nümann + Rechtsanwälte in einer neuen Erscheinungsform: Gegenstand ist die unerlaubte Verwertung von insgesamt vier Musiktiteln unterschiedlicher Rechteinhaber. Bisher wurden in der Regel Einzeltitel abgemahnt.

Konkret handelt es sich um die Werke und Tonaufnahmen


"Ravers in the UK" des Künstlers "Manian",

"Sexy Bitch" der Künstlergruppe "Rivendell feat. Cruncher"

"Fever" von "Cascada"

und "Our Generation" der Interpreten "Rocco & Bass-T".

Als Rechteinhaber an den bezeichneten Tonaufnahmen und Werken sind die Zooland Music GmbH, die Planet Punk Music GbR, sowie die Herren Yann Pfeifer, Manuel Reuter, Andres Ballinas-Olsson, Sebastian Gödecke, Sven Gruhnwald und Alexander Komlew genannt.

Grundsätzlich ist es aus unserer Sicht zu begrüßen, wenn abmahnende Kanzleien sämtliche unerlaubt heruntergeladenen Werke in einer Abmahnung zusammenfassen. Dies reduziert in der Regel die Kosten für den betroffenen Anschlussinhaber. So fordern die Nümann + Lang Rechtsanwälte einen pauschalen Vergleichsbetrag von EUR 790. Zum Vergleich: für einen Einzeltitel wurden bislang EUR 450 geltend gemacht.

Dennoch raten wir von einer vorschnellen Zahlung ab. Auch sollte die geforderte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht im Original unterzeichnet werden. Nach unserer Rechtsauffassung handelt es sich dabei um ein Schuldanerkenntnis. Die Klausel unter Ziffer 2 begründet eine Zahlungsverpflichtung.

Bevor irgendwelche Ansprüche erfüllt werden, sollte die Angelegenheit unbedingt durch einen mit Filesharing-Abmahnungen vertrauten Rechtsanwalt überprüft werden. Nicht immer sind alle geltend gemachten Ansprüche im vollen Umfang berechtigt. So kann etwa Schadensersatz nur vom Täter einer Urheberrechtsverletzung begangen werden. Hat der abgemahnte Anschlussinhaber den Download nicht selbst vorgenommen, läuft jedenfalls diese Forderung leer. Angesichts der oftmals vergleichsweise knapp bemessenen Fristen sollten Sie umgehend auf eine Abmahnung der Nümann + Lang Rechtsanwälte reagieren.

Sind auch Sie von der Kanzlei Nümann + Lang wegen einem illegalen Up- oder Download abgemahnt worden? Wir bieten Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung.
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