Über Abmahnungen wegen der Verletzung des Urheberrechts in Tauschbörsen durch die Karlsruher Kanzlei Nümann + Lang haben wir in unserem Blog bereits häufig berichtet. Aktuell erreichen uns Abmahnungen der Nümann + Rechtsanwälte in einer neuen Erscheinungsform: Gegenstand ist die unerlaubte Verwertung von insgesamt vier Musiktiteln unterschiedlicher Rechteinhaber. Bisher wurden in der Regel Einzeltitel abgemahnt.
Konkret handelt es sich um die Werke und Tonaufnahmen
"Ravers in the UK" des Künstlers "Manian",
"Sexy Bitch" der Künstlergruppe "Rivendell feat. Cruncher"
"Fever" von "Cascada"
und
"Our Generation" der Interpreten "Rocco & Bass-T".
Als Rechteinhaber an den bezeichneten Tonaufnahmen und Werken sind die
Zooland Music GmbH, die Planet Punk Music GbR, sowie die Herren Yann Pfeifer, Manuel Reuter, Andres Ballinas-Olsson, Sebastian Gödecke, Sven Gruhnwald und Alexander Komlew genannt.
Grundsätzlich ist es aus unserer Sicht zu begrüßen, wenn abmahnende Kanzleien sämtliche unerlaubt heruntergeladenen Werke in einer
Abmahnung zusammenfassen. Dies reduziert in der Regel die Kosten für den betroffenen Anschlussinhaber. So fordern die
Nümann + Lang Rechtsanwälte einen pauschalen Vergleichsbetrag von
EUR 790. Zum Vergleich: für einen Einzeltitel wurden bislang
EUR 450 geltend gemacht.
Dennoch raten wir von einer vorschnellen Zahlung ab. Auch sollte die geforderte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht im Original unterzeichnet werden. Nach unserer Rechtsauffassung handelt es sich dabei um ein
Schuldanerkenntnis. Die Klausel unter Ziffer 2 begründet eine Zahlungsverpflichtung.
Bevor irgendwelche Ansprüche erfüllt werden, sollte die Angelegenheit unbedingt durch einen mit
Filesharing-Abmahnungen vertrauten Rechtsanwalt überprüft werden. Nicht immer sind alle geltend gemachten Ansprüche im vollen Umfang berechtigt. So kann etwa Schadensersatz nur vom Täter einer Urheberrechtsverletzung begangen werden. Hat der abgemahnte Anschlussinhaber den Download nicht selbst vorgenommen, läuft jedenfalls diese Forderung leer. Angesichts der oftmals vergleichsweise knapp bemessenen Fristen sollten Sie umgehend auf eine Abmahnung der
Nümann + Lang Rechtsanwälte reagieren.
Sind auch Sie von der
Kanzlei Nümann + Lang wegen einem illegalen Up- oder Download abgemahnt worden? Wir bieten Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung.