ab. Den betroffenen Anschlussinhabern wird in den Abmahnschreiben der Karlsruher Kanzlei vorgeworfen, für das unerlaubte Download-Angebot des bezeichneten Titels in einer Internet-Tauschbörse verantwortlich zu sein. Die Rechtsverletzung soll durch ein spezielles Unternehmen festgestellt und beweissicher protokolliert worden sein, die Ermittlung des Anschlussinhabers erfolgt im Wege eines gerichtlichen Auskunftsbeschlusses.
Die Abgemahnten werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines Pauschalbetrages von EUR 450 gefordert. Mit diesem Betrag sollen die Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz abgegolten werden.
Richtig ist zwar, dass im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 UrhG besteht. Auch kann die Wiederholungsgefahr nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Dennoch begegnet die von den Nümann + Lang Rechtsanwälten vorgelegte Erklärung aus unserer Sicht erheblichen Bedenken. In der verwendeten Formulierung ist die Unterlassungserklärung nach unserer Rechtsauffassung als Schuldanerkenntnis zu werten. Damit verbunden ist folglich die Anerkennung der Rechtsverletzung und des geltend gemachten pauschalen Ersatzanspruchs. Eine derart weitreichende Verpflichtung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ein auf dem Gebiet des Urheberrechts und insbesondere Filesharings kompetenter Rechtsanwalt kann eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, rechtswirksame abgeänderte Unterlassungserklärung entwerfen.
Haben auch Sie eine Abmahnung der Nümann + Lang Rechtsanwälte erhalten? Das Team von haftungsrecht.com ist auf die Verteidigung gegen Abmahnungen spezialisiert und bietet Ihnen professionelle und schnelle Hilfe.

