Für die Aergo Trade GmbH sprechen die Nümann + Lang Rechtsanwälte Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung der geschützten Tonaufnahme
"Crystal - Listen To My Heart Cry"
aus. In einer Tauschbörse, so der Vorwurf in der Abmahnung, sei die Tonaufnahme unerlaubt zum Download bereitgestellt worden. Diese Rechtsverletzung soll über den Internetanschluss der Abgemahnten stattgefunden haben. Die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers wird zwar, wie die Nümann + Lang Rechtsanwälte richtig ausführen, vermutet, kann aber natürlich auch widerlegt werden.
Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 450.
Diese Zahlungsforderung dürfte nach unserer Rechtsauffassung in einigen Fällen der Höhe nach zu bezweifeln sein. Vieles spricht aus unserer Sicht dafür, bei Erstverstößen durch die unerlaubte Verwertung eines Einzeltitels §97a Abs.2 UrhG anzuwenden, wonach die Kosten der Abmahnung auf EUR 100 begrenzt sind. Zwar betrifft dies nicht den Schadensersatzanspruch; dieser wird allerdings kaum bei EUR 350 liegen.
Unter anderem aus diesem Grund raten wir von einer vorschnellen Unterzeichnung der Original-Unterlassungserklärung ab. Damit verbunden ist nämlich auch die Anerkennung des von den Nümann + Lang Rechtsanwälten geltend gemachten Ersatzanspruchs. Dasselbe gilt für die vorgeworfene Rechtsverletzung. Ein mit Abmahnungen wegen illegalen Downloads vertrauter Rechtsanwalt kann für Sie prüfen, welche Ansprüche im Einzelnen bestehen und soweit erforderlich eine abgeänderte Unterlassungserklärung entwerfen. Angesichts der oftmals kurzen Fristen sollten Sie umgehend auf ein Abmahnschreiben der Nümann + Lang Rechtsanwälte reagieren.
Wenn auch Sie eine
Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke
von der Kanzlei Nümann + Lang erhalten haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.