Im Auftrag der Infopictures GmbH sprechen die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte aktuell Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung des geschützten Filmwerkes
"Operation Marijuana"
in einer Internet-Tauschbörse aus. Den betroffenen Anschlussinhabern wird dabei vorgeworfen, über ihren Internetzugang sei der bezeichnete Film heruntergeladen und dadurch gleichzeitig anderen Teilnehmern zum Download verfügbar gemacht worden sein.
Aus dieser Rechtsverletzung machen die
Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten geltend. Die Zahlungsforderungen sollen durch einen Vergleichsbetrag von
EUR 910 pauschal abgegolten werden.
Was bei Erhalt einer Abmahnung zu beachten ist: Die Fristen zur Erfüllung der bezeichneten Ansprüche sind häufig vergleichsweise kurz. Geraten Sie deswegen nicht in Panik. Weder sollten Sie vorschnell eine Zahlung leisten, noch die Original-Unterlassungserklärung unterzeichnen. Beides kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden.
Reagieren Sie dennoch umgehend. Bei fruchtlosem Fristablauf können die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden. Dieses unnötige Risiko sollte vermieden werden.
Nehmen Sie keinen Kontakt zur abmahnenden Kanzlei auf. Verständlich ist natürlich, dass abgemahnte Anschlussinhaber die Angelegenheit schnell klären wollen. Wir raten dabei aber von "Alleingängen" ab. Sichern Sie sich vielmehr die Hilfe eines mit
Filesharing-Abmahnungen täglich beschäftigten Rechtsanwalts.
Haben auch Sie eine
Abmahnung der Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte erhalten? Das Team von haftungsrecht.com ist auf die Verteidigung gegen Abmahnungen spezialisiert und bietet Ihnen professionelle und schnelle Hilfe.