Zur außergerichtlichen Erledigung aller Zahlungsforderungen wird wie üblich ein pauschaler Vergleichsbetrag verlangt. Daneben wird die Abgabe einer beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt.
Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung oder Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung behalten sich die Augsburger Rechtsanwälte die Geltendmachung deutlich höherer Ersatzansprüche vor.
Von einer vorschnellen Abgabe dieser Unterlassungserklärung ist dennoch dringend abzuraten. Die einseitige Formulierung kann zu einer Veränderung der Rechtslage zu Lasten des Abgemahnten führen. Gleichzeitig sind die finanziellen Folgen kaum absehbar.
In jedem Fall ist aber zeitnahes Handeln geboten, um die in den Abmahnschreiben gesetzten Fristen zu wahren. In Betracht kommt vor allem die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten. Häufig lassen sich bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen finden.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

