Sei im Rahmen eines p2p-Netzwerkes wie beispielsweise "eMule" oder "BitTorrent" einer Vielzahl anderer Nutzer über ihren Anschluss zum Download angeboten worden. Dadurch sei die Firma Ino in ihren ausschließlichen Rechten verletzt.
Diese Rechtsverletzung soll durch eine spezielle Anti-Piracy-Software festgestellt und dokumentiert worden sein.
Zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit werden die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Die geforderten Summen belaufen sich auf EUR 810, können aber im Einzelfall auch variieren.
Die Abmahnschreiben der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller enthalten ferner regelmäßig seitenlange Rechtsprechungsnachweise, die die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers belegen sollen. Hier ist zunächst klar zu erkennen, dass nur auf "günstige" Urteile und Entscheidungen Bezug genommen wird. Allerdings setzt auch die Inanspruchnahme nach den Grundsätzen der vielzitierten "Störerhaftung" voraus, dass der Anschlussinhaber gegen einzelfallabhängige Prüfungs- oder Überwachungspflichten verstoßen hat.
Angesichts der regelmäßig knapp bemessenen Fristen sollten Sie dennoch umgehend reagieren. Keinesfalls darf das Schreiben als bloße "Abzocke" oder "unbeachtliche Massenabmahnung" ignoriert werden. Vielmehr handelt es sich um ernstzunehmende juristische Sachverhalte.
Um eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition nicht aufzugeben sollte die beigefügte Unterlassungserklärung auf nicht unterzeichnet werden. Andernfalls werden die von der Gegenseite behaupteten Ansprüche vollumfänglich anerkannt. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 UrhG. In der verwendeten Fassung geht die Unterlassungserklärung allerdings nach unserer Rechtsauffassung darüber hinaus. Zum Schutz Ihrer Rechte lässt sich oftmals eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

