Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller - MIG Film GmbH - „WGF - Beauty And The Beast“

Geschrieben von  RA Jorma Hein Dienstag, den 11. Mai 2010 um 01:00 Uhr

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller sprechen aktuell wieder vermehrt Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Internettauschbörsen aus. Zu den vertretenen Rechteinhabern zählt dabei unter anderem die MIG Film GmbH. In deren Auftrag mahnen die Augsburger Rechtsanwälte das unberechtigte Download-Angebot des Filmwerkes

"WGF - Beauty And The Beast"

ab. Dieses soll über den betroffenen Internetanschluss im Rahmen eines Filesharing-Netzwerkes einer Vielzahl anderer Nutzer zum Download angeboten worden sein. Die MIG Film GmbH sei damit in ihren Rechten aus §§94, 19a UrhG verletzt.

Diese Rechtsverletzung sei durch eine spezielle Software, die "ohne Ausnahme korrekte und gerichtsverwertbare Ergebnisse" liefern soll, festgestellt und dokumentiert worden. Um welche Technologie es sich konkret handeln soll bleibt allerdings unklar.

Die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller machen Ansprüche auf Unterlassung, Erstattung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz geltend. Dabei hat die Kanzlei ihre Forderungen offenbar deutlich erhöht. Während in der Vergangenheit regelmäßig Beträge bis EUR 750 geltend gemacht wurden, wird in einigen Abmahnungen mittlerweile die Zahlung von EUR 975 verlangt. Worauf sich dieser Anstieg zurückführen lässt ist - wie im übrigen die genaue Zusammensetzung auch - nicht bekannt.

Sollte dieses Vergleichsangebot nicht fristgerecht angenommen werden, behält sich die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller die Geltendmachung höherer Beträge vor.

Die Abmahnschreiben der Kanzlei enthalten regelmäßig seitenlange Rechtsprechungsnachweise, die die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers belegen sollen. Hier ist zunächst klar zu erkennen, dass nur auf "günstige" Urteile und Entscheidungen Bezug genommen wird. Auch die Inanspruchnahme nach den Grundsätzen der vielzitierten "Störerhaftung" setzt voraus, dass der Anschlussinhaber gegen einzelfallabhängige Prüfungs- oder Überwachungspflichten verstoßen hat. Die Rechtslage ist daher keinesfalls so eindeutig, wie das Schreiben zunächst vermuten lässt.

Keinesfalls sollte die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Diese ist für den abgemahnten Anschlussinhaber rechtlich nachteilig gefasst. Damit regelmäßig verbunden ist die Anerkennung der vorgeworfenen Rechtsverletzung und sämtlicher geltend gemachter Ansprüche. Damit besteht ein enormes Haftungsrisiko. In vielen Fällen lässt sich aber zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

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