Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller

Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller

Haben auch Sie eine Abmahnung der Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte erhalten?

Die Augsburger Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt insbesondere die unerlaubte Verwertung von Filmwerken in Internet-Tauschbörsen ab, wobei nach unserer Erfahrung mehrheitlich pornografische Inhalte betroffen sind.

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Höhe der Forderungen:

  • EUR 700 - EUR 985

Besonderheiten:

Die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte verfügen mittlerweile über einen umfangreichen Mandantenkreis. Dementsprechend beobachten wir einige Fälle, in denen ein betroffener Anschlussinhaber Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Repertoire verschiedener Rechteinhaber erhalten hat. In dieser Situation übersteigen die Forderungen in der Summe die genannten Beträge deutlich.

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Aktuell beobachten wir Abmahnungen der Augsburger Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller für die media & more GmbH & Co. KG. Den Adressaten wird dabei vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk

"Scream XXX: A Porn Parody"

sei über ihren Internetanschluss in einer Tauschbörse zum Download verfügbar gemacht worden sein. Was für viele Betroffene zunächst nach einem aktiven "Angebot" klingt, bezeichnet tatsächlich den Umstand, dass in einschlägigen p2p-Netzwerken eine Datei während des Herunterladens gleichzeitig von anderen Nutzern angefordert werden kann.

Die Augsburger Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte spricht für die Schweizer Falcom Investment AG Abmahnungen wegen der Verletzung des Urheberrechts in Internet-Tauschbörsen aus. Den betroffenen Anschlussinhabern wird in den Schreiben vorgeworfen, für das unerlaubte Download-Angebot geschützter Filmwerke wie

"Das Sandmännchen - Abenteuer im Traumland"


verantwortlich zu sein. Aus dieser Rechtsverletzung machen die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte urheberrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend, zudem wird die Erstattung der Anwaltsgebühren gefordert. Die zur Abgeltung der Zahlungsforderung geltend gemachten Pauschalbeträge liegen oftmals bei EUR 805, teilweise aber auch darüber.

Für die LFP Video Group LLC sprechen die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an geschützten Filmwerken aus. Titel wie

"Tanner Mayes Is A Dirty Girl"

sollen ohne Erlaubnis der LFP Video Group LLC über den Internetanschluss der Abgemahnten in Tauschbörsen zum Download angeboten worden sein. Wird eine Datei in einem Filesharing-Netzwerk heruntergeladen und dadurch gleichzeitig anderen Teilnehmern zum Download bereitgestellt, kann darin ein Verstoß gegen §§16, 19a UrhG liegen.

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