Die Augsburger Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt insbesondere die unerlaubte Verwertung von Filmwerken in Internet-Tauschbörsen ab, wobei nach unserer Erfahrung mehrheitlich pornografische Inhalte betroffen sind.
Forderungen:
Höhe der Forderungen:
Besonderheiten:
Die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte verfügen mittlerweile über einen umfangreichen Mandantenkreis. Dementsprechend beobachten wir einige Fälle, in denen ein betroffener Anschlussinhaber Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Repertoire verschiedener Rechteinhaber erhalten hat. In dieser Situation übersteigen die Forderungen in der Summe die genannten Beträge deutlich.
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Im Namen der Erotikfilmindustrie, namentlich der DBM-Videovertrieb GmbH, mahnen die Augsburger Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller den Verstoß gegen geltendes Urheberrecht ab.
Wie wir an dieser Stelle bereits berichteten, mahnt die Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller derzeit wieder massiv die unberechtigte Verwertung urheberrechtlich geschützter pornografischer Filmwerke in Internet-Tauschbörsen ab.
Derzeit müssen wir feststellen, dass die Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller wieder verstärkt im Auftrag der GMV GmbH & Co.KG die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke über sog. p2p-Netzwerke (Internet Tauschbörsen) abmahnt.