Die Kornmeier & Partner Rechtsanwälte sprechen für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung der urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme
"David Guetta feat. Usher - Without You"
aus. Der Vorwurf: über den Internetanschluss der Abgemahnten soll das Musikstück in einer Tauschbörse zum Download verfügbar gemacht worden sein. Tatsächlich geschieht dies bereits beim Herunterladen der Datei selbst, häufig ist sich der Nutzer dieses Umstandes nicht einmal bewusst.
Die
Kornmeier & Partner Rechtsanwälte fordern die Anschlussinhaber zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Verlangt werden außerdem Schadensersatz und die Erstattung der Anwaltskosten, abzugelten durch einen Pauschalbetrag in Höhe von
EUR 450.
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Wenn auch Sie eine solche
Abmahnung der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte erhalten haben, sollten Sie einige Punkte beachten. Auf keinen Fall darf ein Abmahnschreiben als "
Abzocke" oder "
Betrug" ignoriert werden - dies wäre eine klare Fehleinschätzung.
Die Fristen sollten, auch wenn sie oftmals kurz erscheinen, unbedingt beachtet werden. Was aber ist die richtige Reaktion?
Von der Unterzeichnung der Original-Unterlassungserklärung und/oder einer Zahlung an die Gegenseite raten wir dringend ab. Beides kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Auch eine eigenständige Kontaktaufnahme kann sich als unvorteilhaft erweisen.
Ein Rechtsanwalt, der mit dem Thema Abmahnung wegen
Filesharing vertraut ist, kann Ihren Fall umfassend prüfen. Dies ist auch oftmals innerhalb der knappen Fristen möglich. Insbesondere gilt es zu fragen, welche Ansprüche im Einzelfall tatsächlich bestehen. Gegebenenfalls kann eine abgeänderte Unterlassungserklärung entworfen werden.
Wenn auch Sie eine
Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke von der
Kanzlei Kornmeier & Partner erhalten haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.