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Auch die Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat sich in der Vergangenheit durch die Abmahnung von gewerblichen eBay-Verkäufern wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht hervorgetan. U.a. wurde so die Epson Deutschland GmbH vertreten, die durch das bewerben von für ihre Drucker geeigneten und wesentlich billigeren Tintenpatronen ihre Rechte am Markt verletzt sah.