Zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit verlangen die C-S-R Rechtsanwälte die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages, mit dem die Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche abgegolten werden sollen. Daneben werden die abgemahnten Anschlussinhaber zur Abgabe einer beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Abmahnungen der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei dürfen keinesfalls als "Betrug" oder "Abzocke" ignoriert werden.
Obwohl einige abgemahnte Anschlussinhaber angesichts der oftmals vergleichsweise knappen Fristen Zeitdruck empfinden, sollte von einer Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung Abstand genommen werden. In der verwendeten Fassung werden die behauptete Rechtsverletzung und sämtliche geltend gemachten Ansprüche anerkannt. Viele Gerichte werten diese Erklärung als Schuldanerkenntnis. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass ein solcher Unterlassungsvertrag Jahrzehnte Bestand haben kann hat und im Falle eines wiederholten Verstoßes empfindliche Vertragsstrafen ausgelöst werde. Sichern Sie sich daher in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe.
Mit urheberrechtlichen Abmahnungen der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei kennen wir uns aus. Wenn auch Sie von einer solchen Abmahnung betroffen sind, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

