Aktuell beobachten wir wieder Abmahnungen der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei aus Ettlingen. Nachdem es in der Vergangenheit vergleichsweise ruhig um Rechtsanwalt Schmietenknop war, werden nunmehr Abmahnschreiben im Auftrag der Fraserside Holdings Ltd. versendet. Unter anderem geht es dabei um Pornos auf den Reihen
"Private Specials" und "Private Gold".
Inhaltlich bleibt alles beim Alten: die streitgegenständlichen Filmwerke sollen unerlaubt über den Internetanschluss der Abgemahnten in
Filesharing-Netzwerken zum Download verfügbar gemacht worden sein.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zur Abgeltung der Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten ein pauschaler Vergleichsbetrag gefordert. Auch die Fristen sind oftmals gewohnt knapp - oft bleibt den Betroffen nur rund eine Woche, um auf die
Abmahnung der
C-S-R Rechtsanwaltskanzlei zu reagieren.
Abgemahnt von C-S-R - was Sie beachten sollten: Zeitdruck verleitet häufig zu unüberlegten Schritten. Nach Erhalt einer Abmahnung kann dies empfindliche Konsequenzen haben: die Unterzeichnung der Original-Unterlassungserklärung etwa würde nach unserer Ansicht ein Schuldanerkenntnis bedeuten, in der Folge besteht auch eine Zahlungspflicht. Ebenso raten wir davon ab, selbst offensiv eine Klärung der Angelegenheit herbeiführen zu wollen.
Nach unserer Erfahrung bestehen verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine solche Abmahnung wegen illegalen Downloads. In vielen Fällen hat der abgemahnte Anschlussinhaber das Filmwerk nicht selbst heruntergeladen, was sich natürlich auf seine Haftung auswirkt. Unabhängig davon erscheint auch die Höhe der Zahlungsforderungen oft überzogen. Auch die Unterlassungserklärung kann von einem Fachmann im Hinblick auf das Haftungsrisiko "entschärft" werden.
Haben auch Sie eine
Abmahnung der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei erhalten? Das Team von haftungsrecht.com ist auf die Verteidigung gegen Abmahnungen spezialisiert und bietet Ihnen professionelle und schnelle Hilfe.