Rechtsanwälte C-S-R

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Abmahnung wegen Filesharing durch die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei

Die C-S-R Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Schmietenknop) mit Sitz in Ettlingen spricht Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter pornografischer Filmwerke in Tauschbörsen aus. Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei vertritt dabei neben der Purzel-Video GmbH die Foerster Media GmbH und die Gröger MV GmbH & Co. KG.

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Höhe der Forderungen:

  • EUR 650

Besonderheiten:

In einigen Fällen ist Gegenstand der Abmahnung der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei die unerlaubte Verwertung mehrerer Filmwerke. Die geforderten Pauschalbeträge summieren sich dann entsprechend und können leicht EUR 1.300 und mehr betragen.

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Auch im Auftrag der Herzog-Video e.K. geht die CSR Rechtsanwaltskanzlei aus Ettlingen derzeit gegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen vor. Gegenstand der Abmahnungen ist die unerlaubte Verwertung geschützter pornografischer Filmwerke aus dem Repertoire der Herzog-Video e.K.

Die Rechtsanwälte CSR aus Ettlingen verfolgen im Auftrag der Gröger MV GmbH & Co. KG Urheberrechtsverletzungen an geschützten pornografischen Filmwerken in Internet-Tauschbörsen. Gegenstand aktueller Abmahnungen der Kanzlei CSR ist unter anderem die unerlaubte Verwertung des Titels

"Nebenan Vol. 29".

Die CSR Rechtsanwaltskanzlei aus Ettlingen spricht im Auftrag der Gröger MV GmbH & Co. KG Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen aus. Die GMV GmbH & Co. KG ist Herstellerin und Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an pornografischen Filmwerken. Einzelne Titel aus ihrem Repertoire sollen über den Internetanschluss der Abgemahnten in Filesharing-Netzwerken unerlaubt zum weltweiten Download angeboten worden sein. Derzeit handelt es sich insbesondere den Titel

"Nebenan Vol. 30".

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