Teil 5: Abmahnung von Nintendo - durch die Rechtsanwälte Boehmert & Boehmert

Geschrieben von  RA Philipp Achilles Donnerstag, den 02. April 2009 um 01:00 Uhr

Die Münchener Kanzlei Boehmert & Boehmert mahnte zuletzt im Namen des Konsolenherstellers Nintendo Händler ab, die Mod-Chips für die Spielekonsole Wii und SLOT 1 Karten für DS Konsolen vertreiben. Zusammenfassend werden den betroffenen Händlern Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechtsverstöße dadurch vorgeworfen, dass mit den Mod-Chips/ SLOT 1 Karten das Abspielen von Raubkopien möglich wird, was zu Gewinnausfällen bei Nintendo führt.

Die Abmahnungen enthalten eine detaillierte Aufstellung der (angeblich) gegen den Händler bestehenden Auskunfts- und Unterlassungsansprüche. Zur Durchsetzung gerade des letzteren ist dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, deren Unterzeichnung binnen einer wenige Tage dauernden Frist verlangt wird, um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

Viele Abgemahnte machen sich nun in erster Linie Sorgen wegen des angeblichen Schadensersatzanspruches und schätzen die finanziellen Risiken der Unterlassungserklärung eher gering ein. Deshalb sind viele geneigt die Unterlassungserklärung ohne Weiteres zu unterschreiben in der Hoffnung, die Gegenseite durch das Erfüllen dieser Forderungen "milder" zu stimmen.

Dies ist allerdings ein Irrtum, der u.U. geradezu ruinöse Folgen haben kann. Die Unterlassungserklärung ist nämlich geschickt so vorformuliert, dass sie - für den Laien kaum erkennbar - in der Sache ein Schuldanerkenntnis darstellt. Damit der Abgemahnte mit seiner Unterschrift auch die Anwaltskosten der Gegenseite übernimmt, muss in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor einer nur allzu menschlichen Reaktion gewarnt werden: Viele Abgemahnte greifen - noch unter dem Eindruck der gerade erhaltenen Abmahnung - selbst zum Telefon und rufen bei der abmahnenden Kanzlei an, um zu sehen, ob sich im persönlichen Gespräch nicht "doch noch etwas drehen lässt".

Dieser Anruf kann indes sehr teuer werden, denn ohne es beabsichtigen zu wollen, passiert es häufig, dass die Abgemahnten sich dazu hinreißen lassen, sehr freizügig über den streitgegenständlichen Sachverhalt zu sprechen. Hierbei übersehen die Betroffenen jedoch, dass der Anwalt der Gegenseite als Zeuge, für ein etwaiges Gerichtsverfahren, fungieren kann. Jegliche hierbei preisgegebenen Informationen können daher für diesen Fall gegen den Abgemahnten verwendet werden.

Sollten also auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Boehmert & Boehmert erhalten haben, unterzeichnen sie deshalb keinesfalls die Ihnen angetragene Unterlassungserklärung. Vertrauen Sie sich mit Ihrem Problem umgehend einem auf dem Gebiet der urheberrechtlichen Abmahnungen versierten Anwalt an, der Ihren Fall sorgfältig prüft und mit Ihnen zusammen eine effektive Verteidigungsstrategie erarbeitet.

Insbesondere sollte die Unterlassungserklärung so abgeändert werden, dass Sie keine unnötigen Kosten und Ansprüche übernehmen und Ihnen evt. günstige Rechtspositionen erhalten bleiben, damit Sie auch für die Zukunft gegenüber Nintendo einen bestmöglichen rechtlichen Stand haben.

Wenden Sie sich daher umgehend an uns, damit wir Sie als erfahrene Anwälte auf dem Gebiet des Urheberrechts umfassend beraten und mit Ihnen gemeinsam das bestmögliche Ergebnis für Sie erreichen.

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